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Wettkampfreglement

Mit der Anmeldung bei SOLA Basel stimmst du unserem Reglement zu:

1. Der Organisator von SOLA Basel ist der Verein SOLA Basel.

2. Jedes Team besteht aus 10 resp. 5 Personen. Mindestens 3 resp. 2 davon sind Frauen. Die erste Strecke der 10er-Staffel muss zwingend von einer Frau gelaufen werden (bei der 5er-Staffel ist es offen). Jede Läuferin/jeder Läufer darf nur eine Strecke laufen, ausser sie/er läuft in einem zweiten Team oder als Begleitperson mit (siehe Mindestalter).
Mindestalter: 15 Jahre. 10-14 Jährige in Begleitung einer erwachsenen Person.
Als Studententeams (UNI / ETH / Fachhochschulen) gelten 10er Teams mit mindestens 6 eingeschriebenen Studierenden resp. 5er Teams mit 3 Studierenden.
Die Teams der Mini SOLA bestehen aus je 6 Läuferinnen und Läufer.

3. Die Veranstaltung wird nach den in der offiziellen Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt.

4. Wettkampf: Die Startnummer muss vorne auf der Brust, jederzeit sichtbar und ungefaltet getragen werden. Wird nicht die für die Laufstrecke vorgesehene Startnummer verwendet, wird das Team nicht rangiert (Bsp: Läuferin rennt Strecke 1, trägt aber die Startnummer für Strecke 3).
Laufende, die sich mit einer Startnummer ausserhalb des regulären Wettkampfs auf der Laufstrecke und in den Zonen der Messstellen auf den Übergaben aufhalten, lösen möglicherweise eine Fehlmessung aus. Fehlmessungen können zu falschen Resultaten in den Teilranglisten und zu Nichtrangierung einzelner Teilnehmenden führen.
Eine nicht ordnungsgemässe Übergabe des Stafettenstabs sowie unsportliches Verhalten führen zur Disqualifikation.

5. Streckendienst: Den Anordnungen des Streckendienstes ist Folge zu leisten. Private Begleitfahrzeuge (auch Fahrräder) sind nicht zugelassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet das Organisationskomitee endgültig.

6. Sanitätsdienst: Sanitätsposten in regelmässigen Abständen auf der ganzen Strecke und am Ziel garantieren einen einwandfreien Sanitätsdienst. Der Sanitätsdienst ist befugt, angeschlagene Läufer zeitweise oder ganz aus dem Rennen zu nehmen. Je nach klimatischen Verhältnissen ordnet der Sanitätsdienst zusätzliche spezielle Massnahmen (z. B. Abkühlung entlang der Laufstrecke) an.

7. Verpflegung: Auf der Strecke wird an vier Verpflegungsposten Wasserverpflegung angeboten. Im Ziel wird ebenfalls Wasserverpflegung angeboten.

8. Vorbereitung und sportärztliche Untersuchung: Die Läufer/innen nehmen unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko an der SOLA Basel resp. an der Mini SOLA teil. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Er empfiehlt jeder/jedem Teilnehmer/in, sich gründlich während längerer Zeit auf diesen Lauf vorzubereiten und vorher bei einem Arzt seinen Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. Jenen, die in der letzten Woche vor dem Lauf eine fieberhafte Erkrankung hatten, wird von der Teilnahme abgeraten.

9. Auszeichnungen: Sobald die Preise feststehen, werden sie hier (oder andernorts auf der Website www.solabasel.ch) aufgelistet.

10. Versicherung: Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Risiken aller Art, wie z. B. Unfall, Krankheit oder Diebstahl.

11. Startliste: Die Startliste ist abrufbar auf Trackmaxx.ch.

12. Rangliste: Ab Samstagabend finden Sie im Internet alle offiziellen Ranglisten unter www.solabasel.ch.

13. Massenstarts und Maximalzeiten: Bei jeder Wechselzone können Massenstarts durchgeführt werden, dass sich das Feld nicht unnötig in die Länge ziehen wird. Die Maximalzeiten für die einzelnen Strecken werden auf der Website www.solabasel.ch aufgelistet.

14. Über die Auslegung von Reglementsbestimmungen entscheidet der Veranstalter. Jede/r Teilnehmer/in startet auf eigene Verantwortung und Gefahr. Kann ein Team oder ein/e Teilnehmer/in nicht am Event teilnehmen, ist die Rückerstattung des Startgeldes in jedem Fall ausgeschlossen. Bei der Online-Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine Annullationsversicherung abzuschliessen. Die Rückerstattung ist auch ausgeschlossen, wenn der Event aus Sicherheitsgründen oder Gründen höherer Macht nicht durchgeführt werden kann.

15. Am Ende des Läufer/innenfeldes fährt das „Besenbike“. Den Aufforderungen der Besatzung des „Besenbike“ ist Folge zu leisten.

16. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Foto- und Videomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- / Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Teilnehmende sind jederzeit berechtigt die Verwendung Ihrer Daten zu untersagen.

17. Für die SOLA Basel gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.

18. Änderungen und organisatorische Massnahmen: Kurzfristige Änderungen oder organisatorische Massnahmen gibt der Organisator den Teilnehmenden wenn immer möglich vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Diese Änderungen sind verbindlich. Den Anweisungen des Organisators ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, auch während des Rennens, die den ordnungsgemässen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der eigenen und der übrigen Teilnehmer/innen gefährden, ist der Organisator berechtigt, die Betreffenden jeder Zeit von der Veranstaltung auszuschliessen und/ oder die Disqualifikation auszusprechen.

Stand: 07.10.2022